… und der Bundestag hat am 4.7.24 die Privilegierung von Balkonkraftwerken verabschiedet. Privilegierung? Was heißt das? Mietern und Wohnungseigentümern kann man dann (in der Regel) nicht mehr verbieten, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Nur Unzumutbarkeit kann Balkonkraftwerke nun noch blockieren – was immer das bedeuten mag. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Zustimmung verweigert werden, beispielsweise aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes – doch nach dem neusten Urteil eines OVG ist selbst dies in der Regel nicht mehr stichhaltig!
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dazu: „Dieses Balkonkraftwerke-Gesetz von FDP-Justizminister Buschmann grenzt an Arbeitsverweigerung“, erklärte die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Ein klarer Katalog von Kriterien für Photovoltaik-Balkonanlagen fehlt, und zu deren Verhinderung können weiterhin „absurde Gründe wie die Ästhetik“ herhalten.
Mit Sicherheit werden die Verbände der Wohnungswirtschaft viele Empfehlungen erarbeiten, wie man weiterhin die Nutzung von Balkonkraftwerke verhindern oder zumindest erschweren kann. Aber wir und viele andere werden daran arbeiten, dass das möglichst wirkungslos bleibt. Vermutlich werden erst die Gerichte abschließend klären, was die Politik sehenden Auges hat unpräzise sein lassen. Wir haben ja ach so viel Zeit im Kampf gegen den Klimawandel, oder? Weitere Infos hier und hier.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16.5.24 sind auch die Änderungen des Solarpaket 1 in Kraft getreten.
Interessant übrigens, wer alles im Parlament gegen das Solarpaket 1 gestimmt hat: 6 Abgeordnete der CDU/CSU, alle abgegebenen Stimmen der AFD und Gruppe BSW.
Viele wichtige Verbesserung – auch für Balkonkraftwerke – im Tausch gegen eine sehr ernste Aufweichung des Klimaschutzgesetzes, dem nun eine wesentliche Grundlage, die Politiker auch gegen die Angst vorm Wähler per Gerichtsurteil zum Handeln zu zwingen, genommen wurde. Hier darf jetzt alles bleiben wie es ist. Aber:



































