9.9.2026 Immer wieder erhalten wir von engagierten zukünftigen BalkonkraftwerksbetreiberInnen diverse Schreiben, wie große und kleine Vermieter das Recht auf ein eigenes Balkonkraftwerk wissentlich oder unwissentlich torpedieren.
Besonders heftig treibt es der Altonaer Spar- und Bauverein eG (kurz altoba), der seit über einem Jahr seine MieterInnen und Mitglieder durch einen Forderungskatalog abschreckt, der weit über das hinausgeht, was Vermieter verlangen dürfen.
Muss man das wirklich unterschreiben? Klare Antwort: Nein, denn sonst gilt es als vereinbart. Die altoba müsste dir stattdessen eine Genehmigung schicken mit ihren Anforderungen – ohne dass dann deine Unterschrift eforderlich wäre.



Einige Punkte sind tatsächlich rechtlich OK, aber diese folgenden Punkte solltest du nicht akzeptieren:
| Bedingung der altoba | Unser Kommentar dazu |
| (1) Vor der Installation eines Balkonkraftwerks muss eine Überprüfung der E-Anlage Ihrer Wohnung und ggf. der Hausanlage durch eine zugelassenen Elektrofachfirma erfolgen. Ein Nachweis des Fachbetriebes über eine zugelassene Anschlussmöglichkeit der E-Anlage und der Hausanlage gem. VDE wird der altoba vor der Montage eingereicht. Sollte die E-Anlage oder die Hausanlage eine fehlende Ausstattung gem. VDE aufweisen, wird die E-Anlage nicht automatisch durch die altoba nachgerüstet, sondern die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks kann dann leider nicht genehmigt werden. Die Kosten für die Überprüfung gehen zu Ihren Lasten. | Bei konkreten Bedenken der altoba an der Sicherheit der E-Anlage ist eine Überprüfung durch eine zugelassene Elektrofachfirma sicher eine vernünftge Sache. Die altoba wäre dann aber zur Beseitigung solcher Mängel auf eigene Kosten verpflichtet. Seit der neuen DIN VDE V 0126-95 darf das Balkonkraftwerk über einen Schutzkontaktstecker (Schuko) angeschlossen werden. Ältere Steckdosen fallen unter Bestandsschutz und behalten ihre einstige Zulassung. Der geforderte Nachweis, dass diese Steckdosen zugelassen seien, ist daher absurd. Schikane. Eine fehlende Steckdose für Balkonkraftwerke können Mietende auf eigene Kosten durch eine Elektrofachfirma nachrüsten. Die altoba wäre verpflichtet, eine derartige Nachrüstung zu genehmigen. (Mit einer sog. Fensterdurchführung kann stattdessen oft eine Innensteckdose genutzt werden.) |
| (3) Die Montage eines Balkonkraftwerks außen an der Hausfassade ist nicht zulässig. Wir können aufgrund einer Beschädigung der WDVS-Systeme bzw. Klinkerfassaden die Montage dort nicht zulassen. Die Montage an den Balkonbrüstungen ist nur mit einem entsprechenden Nachweis zulässig. Aus dem Nachweis muss eine fachgerechte Installation dargelegt und nachgewiesen werden. Es dürfen keine Bohr- oder Schweißarbeiten an der bauseitigen Brüstung durchgeführt werden. Der Nachweis ist bei der altoba einzureichen. Die Montage an Balkonen an Hochhäusern werden nicht genehmigt. | Zur Fassadenmontage gibt es noch keine uns bekannte Rechtssprechung. Ohne substantielle Beschädigung der Bausubstanz muss die altoba die Installation dulden. Die Montage am Balkongeländer muss fachgerecht erfolgen und darf durch Laien geschehen. SoliSolar bestätigt gern und kostenfrei die Teilnahme an der Schulung für eine fachgerechte Installation. Notfalls erstellt SoliSolar nach Prüfung ein (kostenpflichtiges) Zertifikat über eine fachgerechte Installation. § 554 BGB verlangt eine Einzelfall-Interessenabwägung. Die altoba darf eine konkrete Ausführung ablehnen, wenn sie ihr nicht zugemutet werden kann – aber nicht pauschal für alle Balkone an Hochhäusern. |
| (4) Die Stromeinspeisung wird nur über eine Balkon- oder Terrassenaußensteckdose erlaubt. Das Anbohren von Fensterprofilen für die Kabelverlegung ist nicht zulässig. Auch muss die Durchführung durch die Fassade insbesondere bei wärmegedämmten / vorgehängten Fassaden unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes ausgeführt werden. | Die altoba braucht tatsächlich eine Substanzschädigung durch die Kabelverlegung nicht dulden. Aber sie muss die Installation einer Balkon- oder Terrassenaußensteckdose durch eine Elektrofachfirma dulden. Da bei Nutzung einer Fensterdurchführung mit speziellen dafür geeigneten Flachkabeln keine Substanzschädigung zu erwarten ist, kann sie diese nicht pauschal verbieten. |
| (5) Das Balkonkraftwerk erzeugt maximal 800 Watt, hat eine TÜV-Zulassung und eine Konformitätsbescheinigung. Diese Dokumente sind der altoba zusammen mit der erfolgreichen Prüfbescheinigung des Elektrofachbetrieb vor der Montage einzureichen. | Zur Prüfbescheinigung des Elektrofachbetriebs: siehe (1) |
| (6) Die Installation des Balkonkraftwerkes und die Einspeisung von Strom muss dem Energieversorger vor Inbetriebnahme angezeigt werden. | Diese Forderung ist durch neue gesetzliche Regelungen längst überholt. Die altoba hat ihr Musterdokument nicht angepasst. Lediglich ein Registrieren im Marktstammdatenregister ist noch erforderlich. |
| (8) Alle direkt und indirekt anfallenden Kosten für eventuelle Maurer- und / oder Elektroarbeiten und das volle Risiko für die von Ihnen beantragten baulichen Veränderungen und deren Montagezustände gehen zu Ihren Lasten. Gleiches gilt für den Rückbau der Anlage bei Auszug oder Außerbetriebnahme. Es ist der vertragsgerechte Zustand entsprechend wieder herzustellen. | Soweit OK, aber falls eine neue Steckdose montiert wird, sollte die altoba zuvor bestätigen, dass diese dauerhaft zum vertragsgerechten Zustand gehört – sonst müsste diese ebenfalls zurück gebaut werden! |
| (9) Um eine einwandfreie Ausführung der Arbeiten einschließlich Haftpflicht-, Unfallversicherung usw. zu gewährleisten, dürfen nur zugelassenen Handwerksfirmen beauftragt werden. Eine Firmenliste kann von der Technischen Abteilung zur Verfügung gestellt werden. | Es besteht keine Verpflichtung, diese Firmenliste zu berücksichtigen. Die Zulassung kann auch durch die Handwerkskammer erfolgen. Dieser Punkt ist so schwammig formuliert, dass er deshalb nicht schadet und ja ohnehin nur Elektroarbeiten für eine Außensteckdose betrifft. |
| Bitte schicken Sie uns zum Zeichen Ihres Einverständnisses diese Verpflichtungserklärung samt den erforderlichen Nachweisen von Ihnen unterschrieben zurück. Sie erhalten die Genehmigung dann umgehend. | Das genau sollte man auf keinen Fall machen, denn dann gelten diese Forderungen alle als verbindlich vereinbart, obwohl rechtlich nicht durchsetzbar. Du hast stattdessen ein Recht auf eine Genehmigung mit Auflagen, aber ohne eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Lass dich von einem Anwalt des Mietervereins oder Mieter helfen Mietern beraten. |
Gern unterstützen wir dich rechtlich, wenn du diesen Forderungskatalog gemeinsam mit uns auf dem Rechtsweg zu Fall bringen möchtest. Vielleicht hilft zunächst aber auch dieses Antwortschreiben und/oder ein direktes Gespräch.

