Checkliste der Verbraucherzentrale

Eine gute Zusammenstellung hat die Verbraucherzentrale veröffentlicht. Besonders hilfreich deren Checkliste. Hier die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte:

  1. Eignen sich die örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss eines Stecker-Solargerätes? Ist dort möglichst viel Sonne?
    Wenn Du Zweifel hast, helfen wir bei der Beurteilung. Die typische Größe eines Solarmodus beträgt 1 x 1,7 Meter mit einer Nennleistung von 325 bis 390 Watt.
  2. Sind der Montageort, die Steckdose und der Stromkreis auf dem aktuellen Stand?
    Eine fehlende Steckdose darf nur von einer Fachkraft installiert werden.
  3. Sind Vermieter:in oder Eigentümergemeinschaft einverstanden?
    Wir geben Tipps für die Anfrage. Unter Neuigkeiten findest Du auch einen Vorschlag für einen Beschluss der WEG.
  4. Hast Du das passende Angebot gefunden, das alle Anforderungen erfüllt? (Technik, Preis/Leistung, Lieferung, Montage und Anschluss, DGS-Sicherheitsstandard/künftig Gerätenorm)
    Nicht jedes Angebot aus dem Internet passt bei Dir. Wir helfen bei der Beurteilung. In Hamburg ist eine besonders sichere Energieeinspeisesteckdose vorgeschrieben. Mit Sammelbestellungen erreichen wir günstige Preise.
    Melde dich unter Termine bei einer unserer Veranstaltungen an, dann kannst Du Dich auf unsere Reservierungsliste setzen und schon bald selbst Strom produzieren.
  5. Hast Du ans Monitoring gedacht, um die Leistung zu checken?
    Manche Geräte liefern selbst Angaben zur produzierten Energie. Es gibt aber auch Zwischenstecker, die die produzierte Energie oder Leistung messen.
  6. Hast Du Fachleute oder eine örtliche Selbstbaugruppe an der Hand, die Du im Zweifel fragen kannst?
    Dafür sind wir da! Lokale Energiewende SoliSolar-Hamburg e.V.
  7. Ist alles klar mit der Anmeldung und einem eventuell nötigen Zählertausch?
    Die Balkonanlagen brauchen keine Genehmigung, müssen aber mit einem (hier von Stromnetz Hamburg) Formular angemeldet werden. Ein Zähleraustausch erfolgt dann ggf. automatisch und für Dich kostenfrei – das ist inzwischen endgültig geklärt (siehe Entscheidung der Clearing-Stelle 2022/15-X).
    Wir raten: Vergütung des eingespeisten Stroms beantragen! Es lohnt sich fast immer.
    Aktueller Hinweis vom 9.2.2024: Fälschlicherweise wird auf der Stromnetz Hamburg-Anmeldeseite darauf hingewiesen, dass ein Installationsbetrieb erforderlich sei. Nach einigen Wochen meldet sich zudem Stromnetz Hamburg bei Beantragung der Einspeisevergütung mit dem irritierenden Hinweis, dass dieser Nachweis einzubringen sei. Beides ist falsch und entspricht nicht der geltenden Rechtslage; auf unseren Hinweis hin räumt Stromnetz Hamburg ein, den Prozess korrigieren zu müssen. Deshalb auf das Recht auf Einspeisevergütung zu verzichten – das sollte man NICHT tun, denn in 20 Jahren können gut 100-150€ je Modul zusammenkommen. Lediglich das „Kundendatenblatt Photovoltaikanlage“ muss bei Beantragung der Einspeisevergütung ausgefüllt und zurück geschickt werden. Also nicht abschrecken lassen und konsequent bleiben und dem Verlangen auf Nachweis durch einen Installationsbetrieb mit Verweis auf die geltende Rechtslage widersprechen. Den Schriftwechsel mit SNHH stellen wir Leidtragenden gern zur Verfügung, falls es kein Einlenken geben sollte.