Bergedorf Bille eG blockiert Balkonkraftwerke

9.9.2026 Immer wieder erhalten wir von engagierten zukünftigen BalkonkraftwerksbetreiberInnen diverse Schreiben, wie große und kleine Vermieter das Recht auf ein eigenes Balkonkraftwerk wissentlich oder unwissentlich torpedieren.
Besonders heftig treibt es die gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf Bille eG (hier kurz Bille eG), die ihre Mitglieder durch einen Forderungskatalog abschreckt, der weit über das hinausgeht, was Vermieter verlangen dürfen.
Muss man das wirklich unterschreiben? Klare Antwort: Nein, denn sonst gilt es als vereinbart. Die Bille eG müsste dir stattdessen eine Genehmigung schicken mit ihren Anforderungen – ohne dass dann deine Unterschrift eforderlich wäre.

Einige Punkte sind tatsächlich rechtlich OK, aber diese folgenden Punkte solltest du nicht akzeptieren:

Bedingung der Bille eGUnser Kommentar dazu
(3) Die betroffenen Stromkreise ab dem Hauptzähler müssen vor der Installation durch einen Elektrofachbetrieb geprüft werden, ob eine Einspeisung gefahrlos möglich ist – sofern Sie seit mehr als 10 Jahren Nutzer der Wohnung sind und in dieser Zeit keine Überprüfung der Anlage stattgefunden hat. Die Einschätzung des
Elektrofachbetriebs ist der Genossenschaft zu übermitteln.
Bei konkreten Bedenken der Bille eG an der Sicherheit der E-Anlage ist eine Überprüfung durch eine zugelassene Elektrofachfirma sicher eine vernünftge Sache. Die Prüfung der Stromkreise ab Hauptzähler als fester Gebäudebestandteil ist Eigentümerpflicht und darf nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Die viel zu weit gefasste Formulierung zu den Kosten unter (5) ist in diesem Kontext daher angreifbar und nach unserer Aufassung rechtswidrig, u.U. sogar unwirksam.
Die Überprüfungskosten darf die Bille eG nicht auf die MieterIn abwälzen. Stattdessen müsste die Bille eG selbst einen Elektrofachbetrieb damit beauftragen.
(4) Die Photovoltaikanlage muss eine CE-Kennzeichnung aufweisen und darf max. eine gesamtleistung von 600Watt haben (heutiger Stand).Das Formular wurde im August 2026 verwendet und ist veraltet. Inzwischen sind 800 Watt erlaubt.
(5) Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und auf Ihre Kosten durchgeführt: die
bauliche Veränderung ist entsprechend den heutigen Vorschriften und den geltenden DIN-Normen herzustellen.

Eventuell erforderliche Arbeiten an der Wohnungsinstallation sind nur durch eine Fachfirma (auf Ihre Kosten) auszuführen. Insbesondere erfüllt die Photovoltaikanlage die nachfolgenden Anforderungen:
Viel zu weit gefasste Kostenregelung:
Die Montage des Balkonkraftwerks muss natürlich fachgerecht durchgeführt werden und ist vom Mietenden auch zu bezahlen, sofern er sie nicht selbst durchführt.

OK, doch nur die Kosten für eine neue Steckdose auf dem Balkon hat der Mietende zu tragen. (siehe dazu (3))
(5.3) Die Photovoltaikmodule sind so zu wählen und anzubringen, dass sie keine optische Störung darstellen. Es darf keine Blendwirkung von den modulen ausgehen.Unbestimmte Wertungsbegriffe (keine optische Störung, keine Blendwirkung) widersprechen dem Transparenzgebot. Sie öffnen der Bille eG Tür und Tor für eine spätere, freihändige Beurteilung. Nur konkrete, im Voraus messbaren Kriterien wären rechtssicher.
(8) Fur Ihre Photovoltaikanlage tragen Sie die volle Verantwortung und stellen die Genossenschaft von
jeglichen Haftungsansprüchen, insbesondere auch gegenüber Dritten, frei.

Darüber hinaus ist der Genossenschaft eine Privat-Haftpflichtversicherung vorzuweisen.

(9) …
Eine verschuldensunabhängige Vollhaftung sowie pauschale Freistellung von allen Haftungsansprüchen ist angreifbar in den Fällen, in denen den Mietende kein Verschulden trifft oder die Bille eG mitverantwortlich ist.

Forderung nach Privat-Haftpflichtversicherung ist OK.
(10) …
Für den Fall, dass sich die laufenden Bewirtschaftungskosten (Grundsteuer, Versicherungsbeitrage, Kehrgebühren usw.)
für das Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet, durch die bauliche Veränderung erhöhen, verpflichten Sie sich, die erhöhten und/oder neu entstandenen Kosten zu tragen. Diese Kosten stellen wir
Ihnen im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung in Rechnung.
Die Klausel erzeugt eine unbestimmte, im Ergebnis kaum zu beziffernde künftige Kostenlast und ist intransparent formuliert (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB – Transparenzgebot).
Sehr fragwürdig.
(13) Diese Genehmigung wird wirksam, sobald uns eine von Ihnen unterzeichnete Kopie dieses Schreibens vorliegt. Bitte unterschreiben Sie dieses Genehmigungsschreiben und senden eine Kopie innerhalb
von vier Wochen an uns zurick. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, gilt die Genehmigung als nicht erteilt.
Das genau sollte man auf keinen Fall machen, denn dann gelten diese Forderungen alle als verbindlich vereinbart, obwohl rechtlich nicht durchsetzbar.

Du hast stattdessen ein Recht auf eine Genehmigung mit Auflagen, aber ohne eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Lass dich von einem Anwalt des Mietervereins oder Mieter helfen Mietern beraten.

Gern unterstützen wir dich rechtlich, wenn du diesen Forderungskatalog gemeinsam mit uns auf dem Rechtsweg zu Fall bringen möchtest.