Zuwendungszweck
Das Projekt “BKW – Vom Balkon ins Portemonnaie” (BKW-Förderung für Haushalte mit kleinem Einkommen) startet zum Sommer 2025 mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten. Verlängerungen sowie Änderungen sind möglich.
Ziel ist es, die grüne Energiewende unabhängig vom eigenen Einkommen voranzutreiben und Klimaschutz für alle zugänglich zu machen. Nachhaltiges und umweltbewusstes Verhalten soll gefördert werden, der Stromverbrauch sowie CO2-Emissionen bei Haushalten mit geringem Einkommen sollen gesenkt werden.
Steckerfertige Solaranlagen, sog. Balkonkraftwerke (BKW), können bis zu 400 kWh jährlich je PV-Modul produzieren und so den Strombezug im Haushalt deutlich reduzieren. In der Regel hat sich eine Investition in ein BKW in weniger als fünf Jahren amortisiert.
Gerade Haushalte mit kleinem Einkommen können von der dauerhaften Senkung ihrer
Energiebezugskosten jedoch kaum profitieren, da sie die initiale Investition für den Kauf eines BKW sowie notwendiger Materialien für die Unterkonstruktion nicht leisten können.
Als Haushalte mit kleinem Einkommen im Sinne dieses Projekts gelten Bezieher:innen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag, BAFÖG-Empfänger:innen sowie Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag.
Für diese Haushalte bietet die Caritas bereits den ,Stromspar-Check’ an, in dessen Rahmen die Haushalte zu Stromsparmöglichkeiten beraten werden und Hilfsmittel wie LED-Leuchten und Wasserspar-Aufsätze erhalten.
Durch das Projekt sollen insgesamt ca. 800 Module in Haushalten mit kleinem Einkommen installiert und angeschlossen werden. In diesem Zuge sollen interessierte Haushalte dieser Zielgruppe zu den Möglichkeiten eines BKW beraten und bei Bestellung sowie Installation unterstützt werden. Gefördert werden dabei neben der Beratung 90 % der Kosten eines BKW, höchstens jedoch 500 EUR pro Bedarfsgemeinschaft mit bis zu zwei Modulen mit je ca. 400 Watt (peak) einschließlich Wechselrichter sowie die Unterkonstruktion zur Befestigung am Balkon oder Montage auf der Terrasse.
Die Zuwendung wird Ihnen ausschließlich zur Erfüllung des Zuwendungszweckes gewahrt.

